Neue Psychotherapierichtlinien

Ab dem 01.04.2017 gelten neue Psychotherapierichtlinien. Die Änderungen betreffen vor allem die Punkte Sprechstunde, telefonische Erreichbarkeit und Akuttherapie. Einen Überblick gibt hierzu ein Video der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). 

Die Änderungen hatten zum Ziel, psychotherapeutische Leistungen schneller und einfacher und vor allem einer größeren Anzahl von Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen. Dies ist leider nicht gelungen, wie verschiedenen Bewertungen zu entnehmen ist (z. B. DPtV, KBV).


Was können Sie tun, wenn Sie keinen Therapieplatz finden?

Für die schlechte Versorgungslage im Bereich Psychotherapie sind nicht die ausgelasteten Psychotherapeutinnen und -therapeuten verantwortlich, sondern auf gesundheitspolitischer Ebene die Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung zusammen mit dem Gesundheitsministerium als oberste Rechtsaufsicht.

 

Wenn Sie bei der Therapieplatzsuche nicht mehr weiter wissen, können Sie Ihre Krankenkasse um konkrete Unterstützung bitten. Sie können auch die Informationsstelle für Therapieplatzsuchende bzw. die Terminservicestelle (0231 - 94 32 94 44) bitten, Ihnen eine Kollegin oder einen Kollegen mit freiem Platz zu vermitteln.